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BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Bestehen eines zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs gegen den Steuerfiskus
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, Halbs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den bereicherungsrechtlichen Ausgleich zwischen zwei am "Finanzsystem K." beteiligten Gemeinden - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01
Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch
Auszug aus BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04
Es geht vielmehr um den bereicherungsrechtlichen Ausgleich zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem K. " beteiligt haben; für die Rückabwicklung der einzelnen Zahlungsflüsse nach den Grundsätzen der Nichtleistungskondiktion gelten keine bereicherungsrechtlichen Besonderheiten (zum Auskunftsanspruch wegen gezogener Nutzungen vgl. BGHZ 152, 307, 316). - BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen …
Auszug aus BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04
Die von der Beklagten geltend gemachte Divergenz des Berufungsurteils zur Entscheidung des XI. Zivilsenates vom 3. Februar 2004 (XI ZR 125/03, ZIP 2004, 659) ist nicht gegeben, weil dem Rechtsstreit kein gegen den Steuerfiskus gerichteter zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch zugrunde liegt.
- BGH, 02.03.2005 - IV ZR 137/04
Bereicherungsrechtlicher Ausgleich unter Gemeinden
Es geht vielmehr um den bereicherungsrechtlichen Ausgleich zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem Koch" beteiligt haben; für die Rückabwicklung der einzelnen Zahlungsflüsse nach den Grundsätzen der Nichtleistungskondiktion gelten keine bereicherungsrechtlichen Besonderheiten (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 22. September 2004 - IV ZR 109/04). - OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05
Zahlungen von Zinsen im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung auch durch …
Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngst ergangenen Beschlüssen (Beschluß vom 22. September 2004 - IV ZR 109/04 - Beschluß vom 2. März 2005 - IV ZR 137/04 -) deutlich gemacht, dass die Erwägungen, die im Urteil vom 3. Februar 2004 zum Ausschluß eines Anspruchs gemäß § 818 BGB gegen den Steuerfiskus zur Herausgabe von Zinsnutzungen geführt haben, im Rahmen des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs "zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem Koch" beteiligt haben", nicht heranzuziehen seien.