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   BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04   

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https://dejure.org/2004,13395
BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04 (https://dejure.org/2004,13395)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2004 - IV ZR 109/04 (https://dejure.org/2004,13395)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2004 - IV ZR 109/04 (https://dejure.org/2004,13395)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs gegen den Steuerfiskus

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, Halbs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den bereicherungsrechtlichen Ausgleich zwischen zwei am "Finanzsystem K." beteiligten Gemeinden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04
    Es geht vielmehr um den bereicherungsrechtlichen Ausgleich zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem K. " beteiligt haben; für die Rückabwicklung der einzelnen Zahlungsflüsse nach den Grundsätzen der Nichtleistungskondiktion gelten keine bereicherungsrechtlichen Besonderheiten (zum Auskunftsanspruch wegen gezogener Nutzungen vgl. BGHZ 152, 307, 316).
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus BGH, 22.09.2004 - IV ZR 109/04
    Die von der Beklagten geltend gemachte Divergenz des Berufungsurteils zur Entscheidung des XI. Zivilsenates vom 3. Februar 2004 (XI ZR 125/03, ZIP 2004, 659) ist nicht gegeben, weil dem Rechtsstreit kein gegen den Steuerfiskus gerichteter zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch zugrunde liegt.
  • BGH, 02.03.2005 - IV ZR 137/04

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich unter Gemeinden

    Es geht vielmehr um den bereicherungsrechtlichen Ausgleich zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem Koch" beteiligt haben; für die Rückabwicklung der einzelnen Zahlungsflüsse nach den Grundsätzen der Nichtleistungskondiktion gelten keine bereicherungsrechtlichen Besonderheiten (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 22. September 2004 - IV ZR 109/04).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 21/05

    Zahlungen von Zinsen im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung auch durch

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei jüngst ergangenen Beschlüssen (Beschluß vom 22. September 2004 - IV ZR 109/04 - Beschluß vom 2. März 2005 - IV ZR 137/04 -) deutlich gemacht, dass die Erwägungen, die im Urteil vom 3. Februar 2004 zum Ausschluß eines Anspruchs gemäß § 818 BGB gegen den Steuerfiskus zur Herausgabe von Zinsnutzungen geführt haben, im Rahmen des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs "zwischen zwei Gemeinden, die sich am "Finanzsystem Koch" beteiligt haben", nicht heranzuziehen seien.
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